Akzeptiert werden nur die vorab bei der BGW beantragten Teilnehmerlisten. Diese können von den Betrieben online unter https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598 angefordert werden. Das Formular muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei fehlendem Formular ist die Teilnahme nur gegen Rechnung oder Barzahlung der Lehrgangsgebühren möglich.
Die BGW übernimmt grundsätzlich nur Kosten für die Kurse Ausbildung und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Teilnehmer einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung, die über die BGW abgerechnet werden sollen, müssen volljährig sein. Die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse von Personen in der Ausbildung werden von der BGW nicht übernommen.